Allgemeine Geschäftsbedingungen

 



1. Art und Umfang der  Leistung
Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung entsprechend den  Vereinbarungen im Vertrag nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der  Technik.

 

2. Vertragsverhältnis
Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich  vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein  Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.

 

3. Mitwirkungsleistung des  Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der  Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er  wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen  vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

 

4. Abnahme
Entspricht  die tatsächliche Leistung der vertraglich geschuldeten, erklärt der Auftraggeber  unverzüglich die Abnahme. Für die Feststellung des Vorliegens der  Abnahmevoraussetzung steht dem Auftraggeber eine Frist von 21 Kalendertagen zu.  Die Frist beginnt mit der Übergabe der vollständigen (Teil-)Leistung.

 

5. Vergütung
Die im  Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand  der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.  Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende  Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten vergütet. Die  Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts  anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer  prüffähigen Rechnung fällig.
Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das  Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.  Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger  Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist der  Erhalt einer prüffähigen Rechnung.
Reisekosten werden entsprechend den  vertraglichen Vereinbarungen vergütet.

 

6. Qualitative  Leistungsstörung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft  erbracht und hat die Auftragnehmerin dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet,  die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist  vertragsgemäß zu erbringen.
Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers,  die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach  Kenntnis.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer  Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz  oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Schutzrechtsverletzung
Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber  Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der  übergebenen Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch  beeinträchtigt oder untersagt, haftet die Auftragnehmerin wie folgt:
Die  Auftragnehmerin wird auf ihre Kosten die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse  so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im  Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für den Auftraggeber zumutbarer  Weise entsprechen.
Voraussetzungen für die Haftung der Auftragnehmerin sind,  dass der Auftraggeber sie von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, und  die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt.
Der Auftraggeber  versichert, dass an den Internetinhalten keine Urheberrechte, Markenrechte  und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen. Ansonsten stellt  der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses  Vertrages erforderlichen Lizenzen berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Logos und  sonstige Darstellungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website  aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen.
Soweit der Auftraggeber die  Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die  Auftragnehmerin ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers  wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser  Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. Sonstige  Haftung
Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen  in Ziffer 5, für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 6 geregelt.
Für sonstige  Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit.

 

9. Verjährung
Ansprüche nach den Ziffern 5, 6 und 7 verjähren in 3 Jahren ab  Kenntnis.

 

10. Änderung der  Dienstleistung
Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss Änderungen  des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Auftragnehmerin  verlangen, es sei denn, dies ist für die Auftragnehmerin unzumutbar. Die  Änderung sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Vergütung und  Leistungszeitraum bedürfen der Schriftform.

 

11. Datenschutz,  Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der  Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden  Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der  Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
Die Auftragnehmerin  beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz.  Auftraggeber und Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des  Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und  Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte  weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

 

12. Schriftform
Der  Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen,  Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.

 

13. Salvatorische  Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird  hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die  Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche  Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich  entsprechen.